Lohnsteuer richtig sparen!
Jeder Arbeitnehmer, der Lohnsteuer bezahlen muss, hat die Chance, durch das Ausschöpfen von individuellen Möglichkeiten einen Teil der Lohnsteuer zu sparen. Voraussetzung ist allerdings, dass er eine Steuererklärung ausfüllt und beim Finanzamt abgibt. Es gibt eine ganze Reihe von legalen Möglichkeiten, einen Teil der Lohnsteuer zu sparen.
Zunächst einmal ist es wichtig, dass die richtige Steuerklasse aus sechs möglichen Steuerklassen gewählt wird. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, die Steuerklasse einmal jährlich zu wechseln, indem er bis zum 30. November einen Antrag stellt. Unter Umständen ist ein Steuerberater zu konsultieren, der die richtige Steuerklasse ermittelt.
Wie kann ich sparen?
Lohnsteuer kann gespart werden, indem ein Lohnsteuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Dann wird der Bruttolohn um diesen Freibetrag reduziert und damit steigt der monatliche Nettolohn. Damit ein Lohnsteuerfreibetrag eingetragen wird, muss ein Antrag gestellt werden. Dort müssen dann belegbare Angaben gemacht werden, die einen Freibetrag begründen.
Ein anderer Weg Lohnsteuer zu sparen, ist, wenn der Arbeitgeber eine Direktversicherung für den Arbeitnehmer abschließt. Dann wird ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers direkt in eine Altersvorsorge eingezahlt. Das kann beispielsweise ein zertifizierter Riester-Vertrag sein. Der Arbeitnehmer muss auf diese Beiträge keine Lohnsteuer bezahlen.
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Die Ausgaben für Versicherungen wie Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Unfallversicherung und Lebensversicherung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden und verringern die Lohnsteuer. Zu den Sonderausgaben gehören auch Spendenquittungen und Steuerberatungskosten. Bei einer Familie mit Kindern kann entweder der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld geltend gemacht werden. Hier ist zu sagen, dass das Finanzamt die günstigere Variante auswählt.
Der Arbeitnehmer kann auch Werbungskosten geltend machen. Das sind beispielsweise Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte, Reisekosten, Kosten für doppelte Haushaltsführung, Umzugs- oder Fortbildungskosten. Wenn eine Schwerbehinderung ab 30 % vorliegt, wirkt diese ebenfalls lohnsteuermindernd.
“Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!.”
Lohnsteuer Informationen
Bürger werden für die Lohnsteuer in verschiedene Klassen – insgesamt gibt es sechs Lohnsteuerklassen – eingeteilt. Die Einteilung geschieht nach unterschiedlichen Kriterien wie Einkommensverhältnisse.