Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben. Dabei dient als sogenannte Bemessungsgrundlage das zu versteuernde Einkommen. Geregelt wird dies über das Einkommensteuergesetz (EStG). Die Einkommensteuer ist eindeutig eine der wichtigsten und größten Einnahmequellen des Staates. Im Jahre 2005 betrug der Anteil der Einkommensteuer rund 38 Prozent am Gesamtsteueraufkommen. Es gibt verschiedene Formen der Einkommensteuer. Im Einzelnen sind dies die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Bauabzugsteuer und die Aufsichtsratsteuer. Diese Steuern werden auch als Quellensteuern bezeichnet. Ganz einfach, weil sie direkt aus der Quelle eingezogen werden.
Die Erhebung der Einkommensteuer ist immer auf das Kalenderjahr bezogen. Erhoben wird dabei eine Steuer auf das Einkommen. Dabei gibt es eine Unterscheidung in verschiedene Einkommensarten. Es gibt Einkommen aus nicht selbstständiger und selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Steuerlich werden diese Einkünfte gleich behandelt.
Wie wird das Einkommen ermittelt?
Das zu versteuernde Einkommen wird ermittelt, indem alle Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden können, wie Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen, Kinderbetreuungskosten usw. von den Einkünften abgezogen werden. Die verbleibende Summe ist das zu versteuernde Einkommen. Auf diese Summe wird dann der jeweilige aktuelle Steuersatz angewendet. Seit 2007 gibt es vier Tarifzonen für die Einkommensteuer. In der Tarifzone I muss bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 7.664 Euro keine Einkommensteuer bezahlt werden. Die Tarifzone II geht bis zu einem Einkommen von 52.152 €. In dieser Tarifzone steigt die Einkommensteuer progressiv mit steigendem Einkommen. Die Tarifzone III beginnt ab einem Einkommen von 52.152 Euro und einem Steuersatz von 42%. Und die Tarifzone IV beginnt bei einem Einkommen höher als 250.000 bzw. 500.000 Euro bei Ehepaaren. In dieser Zone wird die sogenannte Reichensteuer erhoben.
Lohnsteuer Informationen
Bürger werden für die Lohnsteuer in verschiedene Klassen – insgesamt gibt es sechs Lohnsteuerklassen – eingeteilt. Die Einteilung geschieht nach unterschiedlichen Kriterien wie Einkommensverhältnisse.