Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine besondere Form der Einkommensteuer. Dabei liegt der § 38 EStG zugrunde. Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit nach § 19 EStG erhoben. Wie hoch die Lohnsteuer ist, richtet sich nach der Lohnsteuerklasse. Die Bürger werden in verschiedene Lohnsteuerklassen – insgesamt gibt es sechs Lohnsteuerklassen – eingeteilt. Die Einteilung geschieht nach unterschiedlichen Kriterien wie Einkommensverhältnisse, Familienstand usw. Die Lohnsteuer ist eine direkte Steuer. Dabei ist der Schuldner der Lohnsteuer der Arbeitnehmer.

Was ist zu beachten?

Aufgabe des Arbeitgebers ist es, die Lohnsteuer bei der Lohnabrechnung zu berechnen. Er muss sie einbehalten und an das Finanzamt abführen. Diese Steuerart wird auch als Quellensteuer bezeichnet, weil sie direkt aus der "Quelle" abgeführt wird. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer korrekt zu berechnen, sie einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Das Finanzamt kann bei einer sogenannten Lohnsteueraußenprüfung überprüfen, ob der Arbeitgeber die korrekten Summen abführt. Bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung wird diese einbehaltene Lohnsteuer wie eine Steuer-Vorauszahlung angerechnet. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die einbehaltene Lohnsteuer bis spätestens zum zehnten Tag nach dem Ablauf des Anmeldezeitraums an das Finanzamt abzuführen.
Je nach Lohnsteuerklasse muss der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug bestimmte Freibeträge berücksichtigen. So gibt es einen Grundfreibetrag in Höhe von 7664 Euro, der bei Ehepaaren für jeden Partner gilt. Weiterhin muss ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro berücksichtigt werden. Und es gibt einen Pauschalbetrag für Sonderausgaben in Höhe von 36 Euro, der ebenfalls vom Arbeitgeber zu berücksichtigen ist. Wenn dann im Laufe eines Jahres die tatsächlichen Aufwendungen höher sind als die berücksichtigten Pauschalbeträge, lohnt sich ein Antrag auf Einkommensteuerveranlagung, weil der Antragsteller dann einen Teil der gezahlten Lohnsteuer zurückerhält.

Lohnsteuer Informationen

Bürger werden für die Lohnsteuer in verschiedene Klassen – insgesamt gibt es sechs Lohnsteuerklassen – eingeteilt. Die Einteilung geschieht nach unterschiedlichen Kriterien wie Einkommensverhältnisse.

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