Steuer sparen

Steuern sind ein leidiges Thema, denn beim Blick auf die Gehaltsabrechnung wird dem Arbeitnehmer immer wieder bewusst, wie viel Steuern er bezahlen muss. Daher ist es mehr als sinnvoll, sorgfältig nach Möglichkeiten zu suchen, wie der Arbeitnehmer Steuern sparen kann. Es gibt durchaus eine ganz Reihe von Möglichkeiten, die der Gesetzgeber eingerichtet hat, um dem Bürger die Möglichkeit zu geben, Steuern zu sparen. Grundsätzlich hat der Bürger die Möglichkeit, Ausgaben unterschiedlichster Art auf der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Jede Ausgabe, die steuerlich geltend gemacht werden kann, reduziert das zu versteuernde Einkommen. Je niedriger das zu versteuernde Einkommen, desto niedriger auch die zu zahlenden Steuern.

So kann man Steuern sparen

Grundsätzlich sollte jeder Steuerbescheid sorgfältig geprüft werden und bei Unklarheiten auf jeden Fall Einspruch erhoben werden. Denn laut dem Bund der Steuerzahler ist jeder dritte Steuerbescheid falsch.
Wenn Wirtschaftsgüter angeschafft werden, muss aus der Rechnung klar ersichtlich sein, dass sie betrieblich oder beruflich genutzt werden. Ebenso muss bei Zeitschriften klar der Bezug zu Fachliteratur zu erkennen sein. Wenn Quittungen verloren gegangen sind, darf ein Eigenbeleg ausgestellt werden, damit diese Beträge als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Ehepaare sollten sich für eine Zusammenveranlagung entscheiden, da es steuerlich günstiger ist. Selbst bei einer Scheidung ist dies im Jahr der Scheidung noch möglich. Ein Arbeitnehmer kann mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen treffen, die Steuern sparen. Das kann ein Warengutschein vom Arbeitgeber sein, oder ein Arbeitgeberdarlehen oder ein Geschenk vom Arbeitgeber.
Bei den Werbungskosten können Kosten für die Erstausbildung als vorab entstandene Werbungskosten geltend gemacht werden. Umschulungsmaßnahmen können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Kosten für eine Promotion gehören hier ebenfalls dazu. Ebenso können die Kosten für Arbeitsmittel wie Drucker etc. bis zu einer Höhe von 475,60 Euro im Jahr der Abschaffung geltend gemacht werden. Wenn ein Mieter seine Wohnung auf eigene Kosten renovieren lässt, kann er 20 % der Handwerkerkosten geltend machen.

Lohnsteuer Informationen

Bürger werden für die Lohnsteuer in verschiedene Klassen – insgesamt gibt es sechs Lohnsteuerklassen – eingeteilt. Die Einteilung geschieht nach unterschiedlichen Kriterien wie Einkommensverhältnisse.

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